Testamentsvollstreckung

Im Jahr 2017 hat der Geschäftsführer Thomas Cluse die Prüfung zum „Zertifizierten Testamentsvollstrecker (AGT)“ erfolgreich abgelegt.

Testamentsvollstreckung hat wie bereits die Steuerberatung viel mit Vertrauen des Mandanten zu tun. Vertrauen in das Wirken und die richtigen Entscheidungen des Testamentsvollstreckers, der in der Form des Steuerberaters in der Regel bereits weitreichenden Einblick in die familiären und Vermögenssituationen der Mandanten hat. Oft wirken wir bereits bei der Erstellung von Testamenten und auch bei der steuerlichen Gestaltung von Erbfällen und Erbfolgen mit.

Zur Bestellung eines Testamentsvollstreckers ist die Errichtung eines Testaments die zwingende Voraussetzung. Ohne einen Testamentsvollstrecker drohen bei umfangreichen Vermögensverhältnissen zusammen mit womöglich komplexen Familienverhältnissen Missverständnisse, Missgunst, Streit und auch Fehler. Um dieses zu Vermeiden und Verantwortung innerhalb der Familie zu entlasten ist die Bestellung eines unvoreingenommenen Dritten als Testamentsvollstrecker ein richtiger Weg.

Wesentliche Aufgabe im Rahmen der Testamentsvollstreckung ist es den letzten Willen des Erblassers auszuführen. Dies umfasst bis zur abschließenden Auseinandersetzung des Nachlasses dessen Verwaltung, Erhaltung und letztlich die Verteilung. Weitere Pflichten wie z. B. die Erstellung der Erbschaftssteuererklärung fallen bis zur Beendigung in die Verantwortung des Testamentsvollstreckers.

Wenn ein Erblasser dies vereinbart ist eine langfristige Verwaltung im Rahmen einer Dauertestamentsvollstreckung möglich, wenn z. B. sichergestellt werden soll, das Erben erst mit dem Erreichen eines bestimmten Alters Zugriff auf des geerbte Vermögen bekommen sollen.

Nach der Rechtsprechung darf jedermann geschäftsmäßig Testamentsvollstrecker werden. Warum also ein zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)? Der Erfolg einer Testamentsvollstreckung steht und fällt mit der Person, der Erfahrung und der Qualifikation des Testamentsvollstreckers und das Zertifikat steht für fundierte Ausbildung, hinreichende Qualifikation, regelmäßige Fort- und Weiterbildung einschließlich Vermögensschutz durch Versicherung.

Testamentsvollstreckung | ATG Revisa - Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Emmerich
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