Steuerrechtsschutz

Sobald die Steuerveranlagungen erfolgt sind und die Steuerbescheide vorliegen, führen wir deren Überprüfung durch. Bei fehler- oder zweifelhaften Steuerfestsetzungen vertreten wir Ihre Interessen gegenüber den Finanzbehörden zunächst im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren. Sollte ein gerichtliches Rechtsbehelfsverfahren vor dem Finanzgericht folgen, nehmen wir auch dort Ihre Interessen wahr ebenso wie bei einer anschließenden Auseinandersetzung vor dem Bundesfinanzhof. Wir bereiten außerdem Außenprüfungen durch die Finanzämter vor und begleiten deren Durchführung.

Steuerrechtsschutz | ATG Revisa - Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Emmerich
Zurück