Jahresabschluss

Sofern Ihr Unternehmen aufgrund handelsrechtlicher und/ oder steuerechtlicher Vorschriften verpflichtet ist, Bücher zu führen oder Sie freiwillig Bücher führen, erstellen wir für Ihr Unternehmen einen Jahresabschluss. Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung und wird bei Kapitalgesellschaften durch einen Anhang und gegebenenfalls durch einen Lagebericht ergänzt. Bei der Bilanzierung wird das Ergebnis, anders als bei der Einnahme-Überschussrechnung, periodengerecht ermittelt.

Auf Wunsch wird der handelsrechtliche Jahresabschluss durch eine Plausibilitätsprüfung ergänzt. Diese Erstellungsvariante bietet sich an, falls Sie den Jahresabschluss Außenstehenden, insbesondere Banken vorlegen, die die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens in Bezug auf Kreditwürdigkeit anhand von Rating-Kriterien analysieren werden. Für Kapitalgesellschaften und offenlegungspflichtige Personenhandelsgesellschaften erstellen wir zusätzlich einen Jahresabschluss zur Offenlegung im elektronischen Bundesanzeiger unter Inanspruchnahme aller gesetzlichen Erleichterungen und besorgen die Veröffentlichung.

Jahresabschluss | ATG Revisa - Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Emmerich
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