Mandanten-Monatsinformation März 2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren Sie sich mit den beigefügten Monatsinformationen über die aktuellen Themen aus den Gebieten Steuern, Recht und Wirtschaft:

Für Einkommensteuerpflichtige
• Rückwirkende Anwendung der mit dem Corona-Steuerhilfegesetz eingeführten Steuerbefreiung für ab 1. März 2020 gewährte Corona-Sonderzahlungen
• 2025 werden mehr Rentner steuerpflichtig
• Doppelbesteuerung der Altersrenten: Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof
• Neuregelung der Unterhaltsaufwendungen: Ab 2025 ist Barunterhalt steuerlich nicht mehr abzugsfähig
• Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudio sind keine außergewöhnlichen Belastungen
• Haushaltsnahe Dienstleistung: Steuerermäßigung auch für Pflege- und Betreuungsleistungen nur mit Rechnung und Überweisung
• Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen
• Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Lohnsteuer
• Schenkung von Gesellschaftsanteilen an leitende Mitarbeiter zur Sicherung der Unternehmensnachfolge kein Arbeitslohn
• Bei unterjähriger Lohnsteuer-Ermäßigung besteht am Jahresende oft Steuererklärungspflicht

Für Umsatzsteuerpflichtige
• Wichtige Änderungen im Umsatzsteuergesetz durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz
• Wichtige umsatzsteuerliche Änderungen durch das Wachstumschancengesetz

Verfahrensrecht
• Bekanntgabefiktion bei Verwaltungsakten: Ab 2025 mehr Zeit für Einsprüche durch das Postrechtmodernisierungsgesetz
• Solidaritätszuschlag: Freigrenzen steigen ab 2025

Arbeitsrecht
• Gehaltsabrechnungen ausschließlich als elektronisches Dokument erlaubt

Termine Steuern/Sozialversicherung –März/März 2025

Haben Sie Fragen zu den Beiträgen dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

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