Der Aufgabenbereich einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird maßgeblich durch die Vorbehaltsaufgabe geprägt, die durch Gesetz vorgeschriebene Prüfung der Jahresabschlüsse bestimmter Unternehmen durchzuführen und Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen.
Ergänzt wird dieser Tätigkeitsbereich durch die Durchführung von Prüfungen auf freiwilliger oder vertraglicher Grundlage. Unsere fachliche Kompetenz qualifiziert uns darüber hinaus für gutachterliche und sachverständige Stellungnahmen in allen Bereichen der wirtschaftlichen Betriebsführung sowie für Treuhandtätigkeiten.